Unsere Leistungen
Unser Leistungsangebot erstreckt sich nicht nur auf die "klassischen" Tätigkeiten eines Steuerberaters. Neben der Betreuung unserer Mandanten in allen steuerlichen Belangen unterstützen wir sie auch bei der Erfüllung ihrer kaufmännischen Aufgaben aus handelsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht.
Leistungen im Überblick
Im Rahmen unserer steuerberatenden Tätigkeiten sind wir unseren Mandanten insbesondere bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten behilflich. Dabei stehen primär die Verminderung steuerlicher Risiken und die Optimierung ihrer persönlichen Steuerbelastung im Vordergrund der Beratung. Hierzu bieten wir unter anderem folgende Leistungen an:
- Erstellung von sämtlichen Steuererklärungen
- Überprüfung von Steuerbescheiden auf Richtigkeit und ggf. das Führen von Einspruchsverfahren
- Erläuterung der steuerlichen Situation unserer Mandanten sowie das Aufzeigen möglicher Handlungsalternativen
- Beratung bei steuerlichen Sonderthemen
- Information unserer Mandanten über die Änderung gesetzlicher Grundlagen sowie Rechtsprechungsänderungen
- Existenzgründungsberatungen
- und vieles mehr...
- Finanzbuchhaltung
- Unterstützung unserer Mandanten bei der Organisation der Buchführung sowie bei Führung ihrer Handelsbücher
- Aufstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen
- Übernahme der Veröffentlichungspflichten im elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung und Besprechung betriebswirtschaftlicher Auswertungen über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens an sich sowie im Branchenvergleich
- „Frühwarnsystem“ zur Vermeidung steuerlicher Überraschungen am Jahresende
- Lohnbuchhaltung einschl. Erfüllung der verbundenen Meldepflichten
- und vieles mehr...
Vergütung unserer Arbeit
Anders als "normale" Dienstleistungsbranchen unterliegt die Honorierung der steuerrechtlichen Beratung gesetzlichen Regelungen; der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung (kurz: StBVV).
Die dort für die jeweiligen Tätigkeiten getroffenen Vorgaben sind für alle Steuerberater bindend, was zu einer erhöhten Transparenz bei der Abrechnung von Beratungsleistungen führt.
Bevor wir unsere Arbeit aufnehmen, besprechen wir deshalb - auf Wunsch - mit unseren Mandanten in aller Offenheit, welche Kosten im Rahmen einer Beratung - bezogen auf den konkreten Einzelfall – für sie entstehen werden.